Nein, nein und nochmals nein. Ganz sicher nicht! Kindsmissbrauch bleibt Kindsmissbrauch. Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung. Unsere Gesetze haben für alle zu gelten, ganz egal ob es sich um Künstler, Politiker, Millionäre oder einfache Arbeiter handelt.
Natürlich hat Polanski das Recht auf einen fairen Prozess. Und es ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu beurteilen, ob er ausgeliefert werden darf oder nicht. Über die Auslieferung haben nicht amerikanische Regeln und auch nicht französische oder polnische Regeln zu gelten, sondern die schweizerischen Gesetze und die rechtsgültigen Verträge der Schweiz mit anderen Staaten. Rechtlich waren wir jedenfalls verpflichtet, ihn zu verhaften. Und wir sind doch hoffentlich ein Rechtsstaat.
Sicher kann man sich fragen, ob diese Verhaftung nun dem Ruf der Schweiz mehr schadet oder mehr nützt. War das forsche Vorgehen richtig? Freunde von Kindsmissbrauch und Vergewaltigungen gibt es in der ganzen Welt wohl nur sehr wenige. Von daher wird das strikte Vorgehen dem Ruf unseres Landes kaum schaden. Eher muss man sich fragen, warum diese Verhaftung erst so spät kommt. So soll Polanski ja schon seit Jahren Gast in Gstaad sein.
Erst letztes Jahr sagte das Volk glücklicherweise deutlich Ja zur Initiative für die Unverjährbarkeit kinderpornografischer Straftaten. Auch wenn das nur indirekt mit diesem Fall zu tun hat, so zeigt es doch die Stimmung in der Bevölkerung auf. Und für mich ist es beruhigend zu sehen, dass hier für einmal kein Unterschied zwischen dem einfachen Bürger und einem VIP gemacht wird. So sollte es eigentlich immer sein.








