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Gegen EU-Schlachttiertransporte: Es geht vorwärts!


Manchmal dauert es etwas länger. Schon im Februar 2008 reichte ich im Kantonsrat eine Standesinitiative gegen EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz ein. Sie wurde damals deutlich angenommen und das Anliegen somit vom Kanton St.Gallen beim Bund offiziell deponiert. Erst heute – 17 Monate später - teilte der Bundesrat mit, dass er ein gesetzliches Transitverbot von EU-Schlachttiertransporten unterstützt. Auch die zuständigen Kommissionen des Parlaments signalisierten Zustimmung. Das ist ein gutes Zeichen.
 
 
 
Zwar untersagt die noch geltende Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten den Strassentransit von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen durch die Schweiz. Im Rahmen des neuen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU setzt die EU den Bundesrat unter Druck, das Transitverbot zu streichen.

Mit einer Öffnung der Grenzen für internationale Transporte könnte die Schweiz zur Drehscheibe für Schlachttiertransporte der EU werden. Sie würde damit die grausamen Tierquälereien auf Europas Strassen dulden. Die Fahrzeiten, welche für die teilweise in mehrstöckigen Camions zusammengepferchten Tiere heute 40 bis 60 Stunden betragen, würden bei einem Transit durch die Schweiz kaum kürzer. Aber die Schweizer Route wird für europäische Tiertransport-Firmen wegen des gut ausgebauten Strassennetzes und der geringen Durchfahrtskosten trotzdem interessant sein.

Dies bedeutet neben den grausamen Qualen der Tiere darüberhinaus auch eine zusätzliche Verkehrs- und Umweltbelastung auf der chronisch überlasteten Nord-Süd-Achse durch ausländische 40-Tönner. Schliesslich würden ausländische und einheimische Tiertransporteure ungleich behandelt, sind doch in der Schweiz die Tiertransporte auf sechs Stunden beschränkt, während diese in der EU bis zu zehnmal länger dauern können.
 
Auch die Schweizer Landwirtschaft unterstützt ein Verbot, da durch die Transporte immer wieder Krankheiten ins Land geschleppt wurden, welche die einheimischen Tiere noch nicht kannten.

Mit der Gesetzesänderung wird nun erreicht, dass Tiere, die zur Schlachtung bestimmt sind, nicht lebend quer durch Europa und durch die Schweiz gekarrt werden. Auf den EU-Druck wird rechtzeitig mit Gegendruck reagiert. Das Ziel muss sein, Tiere möglichst in der Nähe des Herkunftsortes zu schlachten und Fleisch statt Tiere zu transportieren.




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