Die Information der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Polizeiarbeit. Die Herkunft der Täterschaft muss ein integraler Bestandteil dieser Information sein. Dies insbesondere aus zwei Gründen: Erstens ist es im Sinne der Transparenz und im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips ein Recht der Bevölkerung zu wissen, woher ein Täter oder Tatverdächtiger stammt. Zweitens können bei der Aufforderung an die Öffentlichkeit zur Mitwirkung bei der Fahndung nach Tatverdächtigen die Herkunft von Tatverdächtigen und bei eingebürgerten Personen deren ursprüngliche Herkunft eine entscheidende Rolle spielen. Merkmale wie Sprachkenntnisse oder Aussehen sind wichtige Faktoren, um Verbrechen aufzuklären. Stellen Sie sich vor, bei einer Vergewaltigung oder einem Mord bittet die Polizei das Volk um Hilfe und sie kommuniziert: «Gesucht wird eine Person.» Der Fahndung ist es wesentlich dienlicher wenn die Polizei kommuniziert: «Gesucht wird ein Schweizer mit Berner Dialekt oder gesucht wird eine Person, die gebrochen Deutsch spricht.» Das Element der Herkunft ist ein wichtiger Faktor. Auch bei eingebürgerten Personen ist eine Differenzierung wichtig. Es ist ein grosser Unterschied, ob kommuniziert wird, wir fahnden noch einen Schweizer oder ob kommuniziert wird, wir fahnden nach einem Schweizer asiatischer Herkunft. Der mögliche Zeuge denkt dabei nicht an das Gleiche. Das kann sehr verwirren und zu unklaren Ergebnissen führen. Genau bei solchen Fällen soll die vorgeschlagene Regelung Klärung schaffen und helfen, möglichst viele Verbrechen aufzuklären. Die Sicherheit würde gestärkt, Fahndungserfolge erhöht. In der Praxis gibt es immer wieder Probleme und klare gesetzliche Grundlagen fehlen. Die neue Volksinitiative würde hier Klarheit schaffen.
Das Volk hat ein Recht auf Transparenz, Ehrlichkeit und Offenheit. Es hat ein Recht darauf zu wissen, woher die Leute kommen, welche die Sicherheit der Menschen beeinträchtigen. Es gibt nichts zu beschönigen oder zu vertuschen. Staatliche Zensur muss verhindert werden. Zudem kommt es zu Spekulationen und Diskriminierungen, wenn Angaben über die Herkunft der Täter in Verlautbarungen fehlen. Grundsätzlich sind die Interessen der Opfer und der Öffentlichkeit höher zu gewichten, als diejenigen der Täter.
Mit der Volksinitiative „Sicherheit durch Transparenz“ verpflichten wir Polizei und Justizbehörden, in ihren Meldungen die Staatsangehörigkeit von Tätern und Tatverdächtigen zu nennen. Heute herrscht Willkür. Einmal werden Angaben zu den Tätern gemacht und ein anderes Mal nicht. Damit soll Schluss sein. Straftäter dürfen nicht länger geschützt werden. Die Behörden brauchen klare Vorgaben. Insbesondere bei öffentlichen Fahndungen kann die Staatsangehörigkeit von Verdächtigen eine entscheidende Rolle spielen.
Den gleichen Antrag, wie ihn nun die Volksinitiative verlangt, habe ich bereits 2006 im St.Galler Kantonsrat eingereicht. Mein Antrag wurde damals mit 42 zu 122 bei 16 Enthaltungen abgelehnt. Ich bin mir sicher, dass in der Bevölkerung die Mehrheitsverhältnisse anders sind.
Wer im Kanton St.Gallen wohnt und die Initiative unterzeichnen möchte, kann dies hier tun: Zum Unterschriftebogen
Erstpublikation: NEWS1-Kolumne "links bis rechts" am 22. Juli 2009








