Luks Reimann sagt was viele denken
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Grausame Mädchenbeschneidung verbieten und zwar richtig


Der Blick brachte gestern eine unsägliche Geschichte aus dem Hause der Märchen. Er behauptet, mir sei die Genitalverstümmelung von Mädchen egal, weil ich der Straflosigkeit ab 18 nicht zugestimmt hätte. Warum habe ich das gemacht? Ganz einfach, weil ich eine generell härtere Bestrafung der Genitalverstümmelung verlange.
Der neue Gesetzesentwurf geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Er sieht vor, dass die Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen unter Strafe gestellt wird, selbst wenn sie im Ausland vorgenommen wurde und dort nicht strafbar ist. Die Strafandrohung geht bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug.
Zu den Praktiken der archaischen Tradition der Genitalverstümmelung gehören die Beschneidung der Klitoris-Vorhaut, die Entfernung der Klitoris oder das Beschneiden der Schamlippen. Das ist äusserst schmerzhaft und traumatisiert Frauen ein Leben lang - physisch und psychisch. Viel derart Verstümmelte überleben den Eingriff nicht. Praktiziert wird die Genitalverstümmelung in Afrika südlich der Sahara, in Ägypten und im irakischen Kurdengebiet. Die extremste Form, das Zusammennähen oder -heften der Schamlippen, findet sich am Horn von Afrika und in Ägypten. Und damit auch bei vielen Einwanderer-Familien in der Schweiz.
Auch UNICEF Schweiz begrüsst den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates, einen spezifischen Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung einzuführen, als ein wichtiges Signal zur Überwindung der Mädchenbeschneidung. Ob in der Schweiz lebende Menschen, die ihre Tochter in ihrem Herkunftsland beschneiden lassen, bestraft werden können, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung dort nicht unter Strafe steht, ist zur Zeit gesetzlich nicht geregelt. Durch die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes wird nun auch eine im Ausland begangene weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz strafbar. Das UNO-Kinderhilfswerk engagiert sich seit Jahren für die weltweite Bannung der Mädchenbeschneidung und setzt sich dafür ein, dass Mädchenbeschneidung überall auf der Welt gesetzlich verboten wird. UNICEF Schweiz unterstützt Programme zur Überwindung der Mädchenbeschneidung in Ägypten, Burkina Faso, Eritrea, Gambia und Somalia.
Der neue Gesetzesentwurf hat aber einen grossen Hacken. Ab 18 Jahren können die Mädchen der Intimverstümmelung straflos zustimmen, quasi eine Einwilligung in eine schwere Körperverletzung geben. Dass gerade 18-jährige Mädchen aus Einwanderer-Familien oft noch stark von den Eltern abhängig sind und unter Druck gesetzt werden können, wurde dabei nicht bedacht. Und erst wenn dieser verunglückte Teil des Gesetzes korrigiert ist, werde ich vorbehaltlos zustimmen können. Ansonsten - die bestätigen auch Experten - droht eine Beschneidungs-Tourismus in die Schweiz bei volljährigen Mädchen. Und das will wohl niemand. Die Blick-Redaktion wusste dies und ich habe ihr dies am Telefon auch erklärt. Geschrieben wurde trotzdem etwas anderes.

Der Kampf gegen die schrecklichen Mädchenbeschneidungen geht weiter. Dafür trete ich weiterhin vorbehaltlos ein.

Mehr dazu:
Bericht in der Mittelland-Zeitung vom 23.06.2009
Bundesamt für Justiz: Verbot von sexuellen Verstümmelungen

Quelle:
Reimann-Blog




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