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Auch EU soll Personenfreizügigkeit richtig umsetzen


Während die Schweiz Musterknabe spielt und die Personenfreizügigkeit umsetzt, harzt es in den EU-Mitgliedsstaaten - nach einem Bericht der EU-Kommission vom Dezember 2008 - ganz erheblich. In einem neuen Vorstoss verlange ich nun Klarheit diesbezüglich. Schweizer werden in der EU klar benachteiligt, weil die EU-Mitgliedsstaaten das Freizügigkeitsabkommen nur mangelhaft umsetzen.Der Wortlaut der Interpellation vom 4. März 2009 lautet wie folgt:

Am 10. Dezember 2008 hat die EU-Kommission einen - aus ihrer Sicht - „enttäuschenden” Bericht über die Anwendung der sog. Freizügigkeitsrichtlinie (2004/38/EG) für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie ihre Familienangehörigen vorgelegt: „Kein Mitgliedstaat hat die Richtlinie in ihrer Gesamtheit wirksam und korrekt umgesetzt. Kein Artikel der Richtlinie wurde von allen Mitgliedstaaten wirksam und korrekt umgesetzt.”
Verschiedene, im Bericht bemängelte Umstände, betreffen über das Personenfreizügigkeitsabkommen auch Schweizer Staatsangehörige.
1. Ist dem Bundesrat dieser Bericht der EU-Kommission bekannt?
2. Wie wirkt der Bundesrat darauf hin, dass die Personenfreizügigkeit für Schweizerinnen und Schweizer in allen EU-Mitgliedsstaaten korrekt und wirksam umgesetzt wird?
3. Welche Nachteile entstehen für Schweizerinnen und Schweizer durch die mangelnde Umsetzung der Freizügigkeit durch die EU-Mitgliedsstaaten?
4. Die am 25. Juli 2008 getroffene sog. Metock-Entscheidung (Aktenzeichen C- 127/08) des Europäisches Gerichtshofes (EuGH) wird im Bericht ebenfalls erwähnt. Hat dieser Entscheid auch Auswirkungen auf den Familiennachzug in der Schweiz?

Zum Vorstoss




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